Die überarbeitete Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) besagt ausdrücklich, dass sie "unbeschadet der Batterierichtlinie" gilt, d. h. sämtliche Artikel zu Batterien werden durch die Batterierichtlinie und nicht durch die RoHS-Richtlinie geregelt. Demnach liegen Batterien nicht im Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie. Batterien, die bestimmte Stoffe enthalten, die gemäß RoHS-Richtlinie unzulässig sind (beispielsweise Kadmium, Quecksilber und Blei), können weiter verkauft werden, sofern sie den Vorschriften der Batterierichtlinie entsprechen.