Welche Geräte sind nicht für wiederaufladbare Ni-MH-Batterien geeignet?
Wiederaufladbare Ni-MH-Batterien dürfen nicht in den nachstehend genannten Geräten verwendet werden:
Wasserdichte Geräte, z. B. Unterwasserleuchten. Ni-MH-Batterien sind nicht für solche Geräte geeignet. Da die Batterien im Falle einer Tiefentladung Gase erzeugen, besteht die Gefahr für eine Explosion des Geräts.
Inkompatible Geräte. Bezieht sich auf Geräte, deren Handbücher den Gebrauch von wiederaufladbaren Ni-MH-Batterien ausdrücklich untersagen.
Geräte, in denen die wiederaufladbaren Batterien aufgrund der strukturellen Größenunterschiede zwischen Batterien und Klemmen nicht richtig sitzen. Beispiel: Fälle, in denen kein Kontakt mit dem Pluspol oder Minuspol hergestellt werden kann, da der Durchmesser der Batterie zu groß ist, usw.
Geräte mit Akkuanzeige. Die Batterien funktionieren zwar, jedoch zeigt die Anzeige aufgrund des Spannungsunterschieds zwischen wiederaufladbaren Batterien und Alkalibatterien gegebenenfalls eine geringere Restkapazität an, als die Batterie eigentlich enthält.